Einkaufs- und Lieferbedingungen

I. Geltung

1. Diese Einkaufbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegen stehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

2. Diese Einkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender  oder entgegenstehender Bedingungen die Ware vorbehaltlos annehmen.

3. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von 310 Abs.1 BGB.

II. Angebot, Annahme, Auftragsbestätigung

1. Der Verkäufer hat sich in den Angeboten bezüglich Menge und Beschaffenheit genau an unsere Anfragespezifikation zu halten und im Falle von Abweichungen ausdrücklich darauf hinzuweisen.

2. Die Angebote haben kostenlos zu erfolgen.

3. Die zu dem Angebot gehörigen und von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen, Zeichnungen, Muster sind unser Eigentum und sind unaufgefordert nach Abgabe des Angebotes an unser Werk kostenlos zurückzusenden.

4. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Bestellung  innerhalb angemessener  Frist, längstens jedoch innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen, was durch eine schriftliche Auftrags-bestätigung erfolgen Wird die Bestellung nicht fristgerecht schriftlich angenommen, so sind wir zum Widerruf berechtigt.

III. Bestellung, Preise, Lieferbedingungen

1. Die in unserer Bestellung genannten Preise sind verbindlich und verstehen sich frei Lieferort gemäß „DDP“ (Delivered Duty Paid gemäß INCOTERMS 2010 ) Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

2. Preisänderungen bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung.

3. Nur schriftlich erteilte, unterschriebene Bestellungen und Abschlüsse sind Mündlich oder telefonisch erteilte Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der nachträglichen schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für mündliche Nebenabreden und Änderungen des Vertrages.

4. Alle an uns gelieferten Maschinen, Anlagen und Geräte müssen, sofern nicht anders vereinbart, den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, den behördlichen Bestimmungen (VDE, TV bT, DIN ) sowie den Vorschriften der deutschen Automobilindustrie entsprechen.

5. Eine Rücksendung beanstandeter Waren geschieht, soweit eine Rücksendepflicht überhaupt besteht, auf Gefahr und Rechnung des Verkäufers.

IV. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im vollen gesetzlichen Umfang zu.

V. Lieferung

1. Alle in der Bestellung genannten oder anderweitig vereinbarten Liefertermine sind bindend.

2. Der Verkäufer ist verpflichtet, uns über jegliche drohende oder eingetretene Nichteinhaltung eines Liefertermins, deren Ursachen und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unverzüglich in Kenntnis zu Der Eintritt des Lieferverzugs bleibt davon unberührt.

3. Für den Fall des Lieferverzugs stehen uns alle gesetzlichen Ansprüche zu.

VI. Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit ordnungsgemäßer und vollständiger Lieferung am genannten Bestimmungsort auf uns über.

VII. Mängeluntersuchung

Wir sind verpflichtet, die Ware in angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu prüfen; die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, beim Verkäufer eingeht.

VIII. Qualitätssicherung und Zulassungen

Der Auftragnehmer führt eine Qualitätssicherung durch, welche uns auf Verlangen nachgewiesen wird. Ein vorhandenes Qualitätssicherungssystem nach  DIN  ISO 9001 (aktuelle Revision) oder einer anderen anerkannten Zulassung ist unaufgefordert nachzuweisen. Wir sind berechtigt, dieses vor Ort selbst oder durch beauftragte Dritte zu prüfen.

IX.Unterlagen, Zeichnungen, Muster, Modelle, Werkzeuge, Geheimhaltung

1. Alle Angaben, Unterlagen, Zeichnungen und Muster, die dem Anbieter/Auftragnehmer für Angebotsausarbeitung, Entwurf, Herstellung überlassen werden, ebenso die vom Anbieter/Auftragnehmer nach besonderen Angaben der Vrades angefertigen Unterlagen, Zeichnungen und Muster sind Eigentum Vrades und dürfen vom Anbieter / Auftragnehmer nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Dieses gilt ebenso für alle ganz oder anteilig in Vrades-Eigentum befindlichen Modelle und Werkzeuge.

2. Auf Verlagen von Vrades werden Vrades-Modelle und -Werkzeuge unverzüglich an Vrades oder dessen Beauftragten ausgehändigt.

3. Der Anbieter/Auftragnehmer betrachtet Anfragen, Bestellung, Lieferung oder Leistung als Geschäftsgeheimnis, welches vertraulich zu behandeln ist und darf in Werbematerialien auf geschäftliche Verbindungen mit uns erst nach der von uns erteilten schriftlichen Zustimmung hinweisen.

4. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen oder technischen Einzelheiten, die Ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.

5. Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.

X. Rechnung

1. Rechnungen benötigen wir in doppelter Ausfertigung mit Angabe unserer kompletten Bestelldaten; sie müssen der Bestellung in der Reihenfolge der Positionen und Preise unter Angabe der Positionsnummer entsprechen.

2. Zahlungsfristen laufen nach kompletter Leistungserfüllung entsprechend ISO Bei Nichtbeachtung ist ein Rechnungsausgleich nicht möglich.

3. Rechnungen über nicht mit uns abgestimmte Vorablieferungen valutieren wir ohne Benachrichtigung des Verkäufers  auf den von uns vorgeschriebenen Liefertermin.

XI. Lieferantenerklärung

Der Verkäufer muss uns eine Lieferantenerklärung nach der EG-Verordnung 3351/83 ausstellen. Darin erklärt der Verkäufer, daß die von ihm gelieferten Waren in der EG hergestellt worden sind und den Regeln über die Bestimmung des zollrechtlichen Begriffes “Ursprungserzeugnis” entsprechen.

Der Verkäufer verpflichtet sich, Waren, die nicht “Ursprungserzeugnisse” sind, in den Rechnungen durch den deutlichen Vermerk “kein Ursprungserzeugnis” zu kennzeichnen.

XII. Vorauszahlung

1. In Ausnahmefällen akzeptieren wir Diese werden jedoch nur durchgeführt gegen Vorlage einer Anzahlungsrechnung sowie einer  vom Verkäufer zu beschaffenden, selbstschuldnerischen, unbefristeten und für uns kostenfreien Bankbürgschaft eines renommierten deutschen Bankinstitutes.

2. Bei Lieferung ist der gesamte Lieferumfang in Rechnung zu Die Zahlung erfolgt unter Verrechnung des Anzahlungsbetrages.

XIII. Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung der Rechnung erfolgt innerhalb 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen rein netto.
Diese Frist läuft von dem Zeitpunkt an der ordnungsgemäßen Rechnungsstellung sowie der vollständigen Lieferung, Leistung oder Abnahme.

XIV. Mängelhaftung, Gewährleistung

1. Die Gewährleistung beträgt in jedem Fall 24 Monate nach Lieferung oder Inbetriebnahme ohne Schichtbegrenzung.

2. Die gelieferte Ware muß der in unserer Bestellung aufgeführten Technik sowie unseren Unterlagen, Beschreibungen, Zeichnungen, Spezifikationen und Kundenvorschriften entsprechen.

3. Gesetzliche Gewährleistungsrechte stehen uns uneingeschränkt Insbesondere sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache bzw. Schadensersatz zu verlangen.

4. Wenn Gefahr im Verzug ist, sind wir berechtigt, nach Anzeige beim Verkäufer die Beseitigung der Mängel vorzunehmen oder durch Andere zu Lasten des Verkäufers vornehmen zu lassen.

5. Bei Ersatzlieferungen oder Mängelbeseitigung beginnt die Gewährleistungsfrist für ersetzte Teile erneut.

XV. Produkthaftung, Versicherung

1. Der Verkäufer ist verpflichtet, uns von jeglicher Haftung gegenüber Dritten von Ansprüchen Dritter, die durch Herstellung, Lieferung, Lagerung oder Verwendung der gelieferten Ware entstehen, auf erstes Anfordern freizustellen. Die Freistellungspflicht gilt nicht, soweit der Anspruch auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung unsererseits beruht.

2. Der Verkäufer ist verpflichtet, während der Laufzeit dieses Vertrags stets eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer ausreichenden Mindest- Deckungssumme für Personenschaden Sachschaden zu unterhalten. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

XVI. Rechtsmängel

1. Der Verkäufer gewährleistet, dass die Ware frei von Rechten Dritter geliefert wird und durch die Lieferung keine Rechte Dritter verletzt Der Verkäufer stellt uns insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.

2. Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren gemäß 14 (6)

17. Ergänzende Einkaufsbedingungen für Computer, Elektronik- und Steuerungssoftware der Vrades GmbH

1. Grundlage für die Entwicklung und Herstellung der Computer-Software sind die von Vrades oder Vrades-Kunden erstellten Pflichtenhefte und alles sonstige, zu diesem Zweck von Vrades dem Verkäufer mündlich oder schriftlich vermittelte Know-how (Vertrags-Know-how.)

2. Pflichtenhefte und Vertrags-Know-how stehen im uneingeschränkten Eigentum von Vrades.
Vrades ist und bleibt darüber hinaus ausschließlicher Inhaber sämtlicher Schutzrechte, Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie aller sonstigen Rechte an den Pflichtenheften und dem Vertrags-Know-how.
Die Vertragsparteien sind sich einig, daß die von dem Verkäufer entwickelte und hergestellte Computer-, Elektronik- und Steuerungssoftware, insbesondere die Flußdiagramme, Ablaufpläne, Fertigungsunterlagen und Quellenprogramme, sowie alle dazugehörigen Beschreibungen, Dokumentationen und Datenträger (Magnetbänder, Disketten a.) in das ausschließliche und uneingeschränkte Eigentum von Vrades übergeben.

Die Parteien sind sich ferner darin einig, daß sämtliche Urheber-,  Nutzungs- Verwertungsrechte an der Computer-, Elektronik- und Steuerungssoftware und den dazugehörigen Beschreibungen, Dokumentationen und Datenträgern mit der Maßgabe auf Vrades übertragen werden, daß Vrades ausschließlicher Eigentümer dieser sämtlichen Rechte wird und daß weder der Verkäufer noch sonstige Dritte ohne die schriftliche Zustimmung von Vrades in irgendeiner Form , weder ganz noch teilweise, über diese Rechte verfügen können. Dem Verkäufer ist es insbesondere nicht gestattet, die Computer-, Elektronik- und Steuerungssoftware und die dazugehörigen Beschreibungen, Dokumentationen und Datenträger für eigene Zwecke zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben, es sei denn, daß Vrades einer solchen Verwendung oder Weitergabe schriftlich zugestimmt hat.

Der Verkäufer verpflichtet sich, durch geeignete Absprache mit seinen an der Entwicklung und Herstellung der Computer-, Elektronik- und Steuerungssoftware befaßten Arbeitnehmern oder mit etwaigen vom Verkäufer beauftragten Subunternehmen oder freien Mitarbeitern sicherzustellen, daß die vorgenannten Rechte an der Computer-, Elektronik- und Steuerungssoftware und den dazugehörigen Beschreibungen, Dokumentationen und Datenträgern gemäß den vorgenannten Bestimmungen auf Vrades übertragen werden.

XVIII. Erfüllungsort

Für Lieferungen und Leistungen ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, der Erfüllungsort 73466 Lauchheim.

XIX. Rechtswahl, Gerichtsstand

1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts)

2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist 73479 Ellwangen.

 

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Stand: 2023-11

 

Vrades Maschinenbau GmbH, Anton-Grimmer-Str. 2, D-73466 Lauchheim/Germany
Tel. +49(0)7363/950-0 · Fax +49(0)7363/950-180